Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform Mitgehn (mitgehn.de), betrieben von Marco Rarrasch, Stettiner Str. 41, 35410 Hungen.
§ 1a Zero-Tolerance — Verhaltensregeln und anstößige Inhalte
Mitgehn duldet keinerlei anstößige Inhalte, Belästigung, Diskriminierung oder missbräuchliches Verhalten. Insbesondere untersagt sind:
- Sexuell explizite, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder volksverhetzende Inhalte
- Belästigung, Stalking oder Bedrohung anderer Nutzer
- Anfeindungen, Herabwürdigung, gezieltes Schlechtreden oder Ausgrenzung anderer Teilnehmer – insbesondere innerhalb von Gruppen-Treffen, Chats und Kommentaren
- Hetze, Aufwiegeln oder Stimmungmache gegen einzelne Personen oder Gruppen
- Spam, kommerzielle Werbung außerhalb dafür vorgesehener Bereiche
- Identitätsmissbrauch, Fake-Profile oder Mehrfach-Konten
- Werbung oder Verlinkung zu illegalen Inhalten
Null Toleranz gegenüber Anfeindungen: Anfeindungen, Schlechtreden und Hetze gegen andere Mitglieder werden absolut nicht geduldet und können – auch bereits beim ersten Verstoß – zur sofortigen Sperrung des Kontos führen. Mitgehn ist ein Ort des respektvollen Miteinanders für alle Menschen.
Reaktionszeit: Meldungen anstößiger Inhalte oder missbräuchlichen Verhaltens werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Der gemeldete Inhalt wird unverzüglich entfernt, der verursachende Nutzer wird gesperrt und vom Dienst ausgeschlossen.
Blockieren: Jeder Nutzer kann andere Nutzer jederzeit blockieren — geblockte Nutzer erscheinen sofort nicht mehr im Feed, in der Suche oder in Empfehlungen.
Verstöße gegen diese Regeln führen zur sofortigen, fristlosen Sperrung des Accounts ohne Anspruch auf Rückerstattung etwaiger Premium-Zahlungen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Mitgehn ist eine soziale Plattform, die Nutzer für gemeinsame Freizeitaktivitäten zusammenbringt. Die Basisnutzung ist kostenlos. Premium-Funktionen sind gegen Entgelt verfügbar.
Finanzierung und Hinweise. Mitgehn finanziert sich über Premium-Mitgliedschaften und freiwillige Spenden. Daneben können in der Übersicht der Treffen sowie im Seitenfuß Hinweise auf eigene Projekte des Betreibers oder auf Angebote Dritter erscheinen. Solche Hinweise sind als solche gekennzeichnet („In eigener Sache" bzw. „Anzeige"). Sie werden allen Nutzern gleich ausgespielt — es findet keine Auswertung deines Verhaltens und keine Profilbildung zu Werbezwecken statt. Nutzerdaten werden nicht an Werbetreibende weitergegeben oder verkauft. Für Inhalte verlinkter Angebote Dritter ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
§ 3 Registrierung & Pflichten
- Registrierung nur mit wahrheitsgemäßen Angaben.
- Mindestalter: 16 Jahre. Eine Anmeldung mit einem Alter unter 16 Jahren ist nicht zulässig. Premium-Käufe sind erst ab 18 Jahren oder mit nachweisbarer Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Jede Person darf nur ein Konto führen.
- Die Angabe von Facebook-/Instagram-Profilen ist freiwillig; diese Links sind öffentlich auf Deinem Profil sichtbar. Du versicherst, dass es sich um Deine eigenen Profile handelt, und bist für die dort verlinkten Inhalte selbst verantwortlich. Du kannst sie jederzeit in den Profileinstellungen entfernen.
§ 4 Verhaltensregeln (Code of Conduct)
- Respektvoller Umgang mit allen Mitgliedern ist Pflicht.
- Keine Belästigung, Diskriminierung, Hassrede oder Gewaltaufrufe.
- Keine Werbung, Spam oder kommerzielle Angebote ohne Genehmigung.
- Keine Weitergabe persönlicher Daten anderer Nutzer ohne deren Einwilligung.
- Mitgehn ist keine Dating-Plattform — Treffen sind freizeitorientiert.
§ 4a Zusagen, Absagen und Verlässlichkeit
Hinter jedem Treffen steht ein Mensch, der Zeit investiert hat: Ort ausgesucht, Termin gesetzt, mitunter reserviert. Andere Mitglieder halten sich den Termin frei, weil du zugesagt hast. Eine Zusage ist daher eine verbindliche Absichtserklärung gegenüber den anderen Teilnehmenden und dem Gastgeber — jedoch kein Vertrag mit Mitgehn und keine Zahlungsverpflichtung.
Vor deiner ersten Zusage weisen wir dich einmalig auf diese Erwartungshaltung hin. Es geht dabei nicht um Strenge, sondern um Rücksicht: Sag zu, wenn du wirklich vorhast zu kommen, und sag rechtzeitig ab, wenn sich das ändert.
- Absagen sind jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht, sobald absehbar ist, dass du nicht kommst. Eine rechtzeitige Absage hat keinerlei Nachteile.
- Beim Absagen wählst du eine allgemeine Kategorie aus (kurzfristig verhindert, Termin kollidiert, doch nicht dabei, anderer Grund). Persönliche Einzelheiten musst du nicht angeben und werden von uns auch nicht abgefragt. Diese Angabe sowie eine freiwillige Nachricht sieht ausschließlich der Gastgeber des betreffenden Treffens sowie die Administration — nicht die übrigen Teilnehmenden.
- Als kurzfristig gilt eine Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn. Zeitpunkt und Häufigkeit solcher Absagen werden gespeichert und sind für Gastgeber, an deren Treffen du teilgenommen hast, sowie für die Administration einsehbar. Sie erscheinen nicht öffentlich in deinem Profil.
- Berücksichtigt werden nur die letzten 90 Tage; ältere Vorgänge fließen nicht mehr ein.
- Kurzfristige Absagen und von Mitteilnehmenden bestätigtes Nichterscheinen können den Verlässlichkeits-Punktestand mindern, aus dem das öffentliche Abzeichen (§ 6b) berechnet wird. Kurzfristige Absagen werden dabei geringer gewichtet als unentschuldigtes Nichterscheinen.
Verbindliche Treffen: Gastgeber können ein Treffen als verbindlich kennzeichnen, wenn sie für die Gruppe reservieren (z. B. einen Tisch). Bei solchen Treffen wird um eine Bestätigung der Zusage etwa 48 Stunden vor Beginn gebeten. Wer innerhalb der letzten 90 Tage dreimal oder häufiger kurzfristig abgesagt hat, kann einem verbindlichen Treffen nicht unmittelbar beitreten, sondern muss den Gastgeber kontaktieren; dieser entscheidet frei über die Aufnahme. Andere Treffen bleiben davon unberührt.
Etwaige Kosten einer Reservierung sind eine Angelegenheit zwischen Gastgeber, Teilnehmenden und der jeweiligen Location. Mitgehn ist daran nicht beteiligt, tritt nicht als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für Ausfallkosten.
§ 5 Premium-Mitgliedschaft
Die Premium-Mitgliedschaft erweitert den Funktionsumfang von Mitgehn. Je nachdem, wo du sie kaufst, kommt der Vertrag mit unterschiedlichen Parteien zustande und unterliegt unterschiedlichen Bedingungen:
| Kaufweg | Vertragspartner | Geltend |
|---|---|---|
| In der iOS-App | Apple Distribution International Ltd. | § 5a + Apple-Standard-EULA |
| Im Browser (Web) | Marco Rarrasch (Mitgehn) | § 5b + Widerruf (§ 6) |
§ 5a Apple-In-App-Kauf (iOS-App)
Beim Kauf der Premium-Mitgliedschaft in der iOS-App wickelt Apple Distribution International Ltd. (Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland) den Vertragsschluss, die Zahlung und das gesamte Abo-Management ab. Ergänzend zu diesen AGB gilt der Apple Standard End-User License Agreement (EULA).
- Mitgehn Premium Monatlich — 7,99 € / Monat
- Mitgehn Premium Jährlich — 59,99 € / Jahr (ca. 5,00 €/Monat — du sparst rund 38 %)
Die Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Kaufbestätigung über deinen Apple-Account. Das Abo verlängert sich automatisch zum gleichen Preis für denselben Zeitraum, wenn es nicht spätestens 24 Stunden vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Bereits laufende Perioden werden nicht erstattet.
Kündigung & Rückerstattung (Apple-Kauf)
- Kündigung: jederzeit über die iOS-Einstellungen → Apple-ID → Abos → Mitgehn.
- Rückerstattungen werden ausschließlich von Apple verwaltet (reportaproblem.apple.com). Wir können einen bei Apple gezahlten Betrag nicht selbst erstatten — der Vertragspartner für die Zahlung ist Apple.
- Anwendbares Recht: Es gelten zusätzlich die Bedingungen von Apple gemäß Apple Media Services Terms. Bei Konflikten zwischen den Apple-Bedingungen und diesen AGB gehen die Apple-Bedingungen für den Abwicklungsprozess vor.
§ 5b Web-Kauf (Browser via Stripe oder PayPal)
Beim Kauf der Premium-Mitgliedschaft im Webbrowser außerhalb der iOS-App kommt der Vertrag direkt zwischen Dir und Mitgehn (Marco Rarrasch) zustande. Die Zahlung erfolgt über einen der folgenden Anbieter — du wählst frei:
- Stripe Payments Europe, Ltd. (1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland) — Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), Apple Pay, Google Pay, Klarna, Link, Amazon Pay.
- PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg) — als direkte PayPal-Zahlung.
Preise (Web-Kauf):
- 1 Monat — 7,99 €
- 1 Jahr — 59,99 € (ca. 5,00 €/Monat)
Im Web-Kauf wird die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert. Sie läuft am Ende der gewählten Laufzeit automatisch aus und muss nicht gekündigt werden.
Welche Daten an den jeweiligen Dienstleister übermittelt werden, ist in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 9 beschrieben. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rückerstattung (Web-Kauf)
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich nicht, außer bei technischen Fehlern unsererseits, die eine Nutzung der Premium-Funktionen über einen längeren Zeitraum verhindern. Für das gesetzliche Widerrufsrecht siehe § 6.
§ 6 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Gilt nur für Web-Käufe (§ 5b — Stripe / PayPal): Diese Widerrufsbelehrung bezieht sich ausschließlich auf den im Browser außerhalb der iOS-App geschlossenen Vertrag. Käufe in der iOS-App werden gemäß § 5a über Apple abgewickelt; dort gelten Apples eigene Erstattungsregeln über reportaproblem.apple.com.
Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Marco Rarrasch, Stettiner Str. 41, 35410 Hungen, E-Mail: kontakt@og-halle.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast (Stripe oder PayPal).
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 5 BGB)
Das Widerrufsrecht für Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt vorzeitig, wenn:
- du ausdrücklich zugestimmt hast, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
- du deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du durch deine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags dein Widerrufsrecht verlierst.
Diese Bestätigung leistest du durch das Setzen des entsprechenden Hakens auf der Premium-Bestellseite vor dem Bezahlvorgang.
§ 6b Badges, Ranglisten und Gamification
Die Plattform vergibt automatisch Abzeichen (Badges) basierend auf der Nutzeraktivität (z.B. Anzahl besuchter Treffen, Gastgeber-Aktivität). Diese Badges sind informeller Natur und begründen keinen Rechtsanspruch. Mitgehn behält sich vor, das Badge-System jederzeit zu ändern oder abzuschaffen.
Das Verlässlichkeits-Abzeichen beruht auf einem Punktestand aus vergangenen Treffen (Nichterscheinen und kurzfristige Absagen, vgl. § 4a). Öffentlich sichtbar ist ausschließlich das positive Abzeichen ab einer bestimmten Punktzahl; ein niedriger Punktestand wird anderen Mitgliedern nicht angezeigt.
Die Stadtrangliste ist öffentlich und zeigt aggregierte Aktivitätsdaten. Nutzer können die Anzeige ihrer Daten in den Profileinstellungen einschränken.
§ 6c Partner-Locations (Restaurants & Veranstaltungsorte)
Mitgehn kooperiert mit ausgewählten Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten (Partner-Locations). Diese können ihre Etablissements auf der Plattform als empfohlene Treffpunkte listen lassen. Dabei gilt:
- Partner-Locations werden von Mitgehn manuell geprüft und freigegeben.
- Die Inhaberschaft muss durch Vorlage eines Gewerbescheins oder vergleichbarer Dokumente nachgewiesen werden.
- Partner-Locations dürfen nur eigene Angebote bewerben — kein Spam, keine Irreführung.
- Etwaige Rabattvereinbarungen zwischen Gruppen und Partner-Locations sind direkt zwischen den Parteien zu vereinbaren; Mitgehn übernimmt keine Haftung für solche Absprachen.
- Mitgehn behält sich vor, Partner-Listings jederzeit ohne Begründung zu entfernen.
§ 6d Botschafter-Programm (Empfehlungsprovision)
(1) Registrierte Nutzer können sich als „Botschafter" bewerben. Nach Freischaltung erhalten sie einen persönlichen Werbe-Code, mit dem sie neue Mitglieder für Mitgehn werben können.
(2) Selbstständigkeit. Botschafter handeln als selbstständige Vermittler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es entsteht kein Arbeits-, Anstellungs- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Botschafter ist für die Einhaltung der für ihn geltenden rechtlichen und steuerlichen Pflichten (z. B. etwaige Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer-/Umsatzsteuerregelung, Einkommensteuer, Sozialabgaben) selbst verantwortlich.
(3) Provision. Für jede über den persönlichen Code des Botschafters neu abgeschlossene Jahres-Premium-Mitgliedschaft erhält der Botschafter eine Provision in Höhe von 25 % des hierfür gezahlten Nettobetrags. Der Betreiber ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die Preise enthalten daher keine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer. Der Anspruch entsteht einmalig je geworbenem Mitglied (erstmaliger Abschluss); für Verlängerungen, Folgejahre, Monats-Abonnements oder Abschlüsse über den eigenen Code besteht kein Anspruch. Der Betreiber kann die Provisionshöhe für künftige Vermittlungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen.
(4) Entstehung & Fälligkeit. Die Provision wird erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist des geworbenen Mitglieds fällig. Widerruft das Mitglied, wird die Zahlung zurückerstattet oder storniert, entfällt der Provisionsanspruch.
(5) Abrechnung & Auszahlung. Mitgehn stellt dem Botschafter in der App eine transparente Übersicht über offene, fällige und ausgezahlte Provisionen bereit. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich gegen eine ordnungsgemäße Rechnung des Botschafters auf das von ihm angegebene Konto. Maßgeblich für die Abrechnung sind die im System protokollierten Daten.
(6) Pflichten & Verbote. Der Botschafter wirbt sachlich und wahrheitsgemäß. Unzulässig sind insbesondere:
- irreführende oder unlautere Werbung sowie Spam und unaufgeforderte Massennachrichten,
- falsche Angaben sowie das Erschleichen von Provisionen (z. B. Eigen- oder Scheinanmeldungen über den eigenen Code),
- Werbung, die den Eindruck erweckt, der Botschafter handle im Namen oder Auftrag des Betreibers.
Bei Verstößen kann der Betreiber den Code sperren, das Botschafter-Konto deaktivieren und offene Provisionen einbehalten.
(7) Beendigung. Beide Seiten können die Teilnahme am Botschafter-Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Der Betreiber kann das Programm insgesamt einstellen. Bereits fällig gewordene, rechtmäßig erworbene Provisionen bleiben hiervon unberührt.
(8) Kein garantiertes Einkommen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Vermittlungen oder eine bestimmte Höhe an Einnahmen besteht nicht.
§ 6e Unternehmenskonten & Business-Veranstaltungen
(1) Unternehmenskonto. Lokale Unternehmen (z. B. Restaurants, Bars, Clubs, Theater, Veranstaltungsorte) können ein gesondertes Unternehmenskonto anlegen. Die Registrierung erfolgt über den Unternehmens-Bereich. Der Anmeldende sichert zu, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
(2) Freigabe. Unternehmenskonten werden von Mitgehn vor der ersten Veröffentlichung manuell geprüft und freigegeben. Vor der Freigabe können keine Veranstaltungen erstellt werden. Mitgehn kann die Freigabe ohne Angabe von Gründen verweigern oder später widerrufen.
(3) Kosten. Die Nutzung des Unternehmens-Bereichs ist derzeit kostenlos. Der Betreiber behält sich vor, für künftige Nutzung ein Entgelt einzuführen; ein Entgelt gilt nur nach vorheriger Ankündigung mit Wirkung für die Zukunft.
(4) Business-Veranstaltungen. Unternehmen erstellen Veranstaltungen als Gastgeber, ohne selbst als Teilnehmer teilzunehmen. Sie dürfen ausschließlich eigene Angebote bewerben — Spam, irreführende oder unlautere Werbung sind untersagt. Für Inhalte, Durchführbarkeit und die Einhaltung des Termins ist allein das Unternehmen verantwortlich.
(5) Rabatte & Codes. Ein optional hinterlegter Rabatt bzw. Vorteil („Angebot“) sowie ein Reservierungs-/Kassencode werden den beigetretenen Teilnehmern angezeigt; der Code erscheint erst kurz vor Veranstaltungsbeginn. Ein etwaiger Rabatt ist eine Vereinbarung ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem jeweiligen Teilnehmer. Mitgehn ist an dieser Vereinbarung nicht beteiligt, wird nicht Vertragspartei und übernimmt keine Gewähr oder Haftung für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Einlösung des Angebots.
(6) Einlösung. Die in der App mögliche Kennzeichnung „eingelöst“ (einmalig je Teilnehmer und Veranstaltung) dient nur der Orientierung des Teilnehmers und stellt keinen rechtsverbindlichen Nachweis dar. Die Prüfung und Gewährung des Vorteils erfolgt allein durch das Unternehmen vor Ort.
(7) Eigene Pflichten. Das Unternehmen ist für die Einhaltung der für es geltenden rechtlichen, gewerbe- und steuerrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich. Mitgehn behält sich vor, Unternehmenskonten und deren Veranstaltungen bei Verstößen jederzeit zu sperren oder zu entfernen.
(8) Erkennbarkeit. Konten von Unternehmen und von gemeinnützigen Organisationen werden in der App gekennzeichnet. Die Kennzeichnung erscheint am Profil sowie bei jedem Treffen dieses Kontos. Mitglieder sollen vor dem Beitritt erkennen können, wer ein Treffen anbietet.
(9) Teilnahme und Werbung im Treffen. Abweichend von Absatz (4) dürfen Unternehmen auch Treffen anbieten, an denen sie selbst teilnehmen (z. B. Stammtische). Das Treffen muss dabei als Begegnung im Vordergrund stehen. Zulässig ist, auf eigene Angebote hinzuweisen und Fragen dazu zu beantworten. Unzulässig sind Verkaufsveranstaltungen, der Abschluss von Verträgen vor Ort sowie wiederholte oder bedrängende Verkaufsansprache gegenüber Teilnehmenden. Ein Treffen darf nicht an eine Buchung oder einen Kauf gekoppelt werden.
(10) Gemeinnützige Organisationen. Vereine, Initiativen und gemeinnützige Träger können ein entsprechend gekennzeichnetes Konto erhalten. Für sie gelten die Absätze (1), (2), (4) Satz 2 sowie (7) entsprechend; die Beschränkungen aus Absatz (9) Satz 3 und 4 gelten nicht, soweit keine gewerblichen Angebote beworben werden.
§ 6f Community, Ideen und Reaktionen
(1) In der Community und bei „Wer hätte Lust?" gelten die Verhaltensregeln aus § 1a und § 4 entsprechend. Beiträge müssen einen Bezug zu gemeinsamen Unternehmungen, Freizeit oder dem Miteinander haben; Werbung für eigene gewerbliche Angebote ist nur über Unternehmenskonten (§ 6e) zulässig; für gemeinnützige Organisationen gilt § 6e (10).
(2) Mitgehn darf Themen verschieben, schließen, anpinnen oder löschen sowie Beiträge und Ideen entfernen, wenn sie gegen diese AGB verstoßen oder den Zweck der Plattform nicht erfüllen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder dauerhafte Speicherung besteht nicht. Eigene Antworten können innerhalb von 24 Stunden selbst gelöscht werden.
(3) Wer bei einer Idee die Organisation übernimmt, erstellt daraus ein reguläres Treffen; für dieses gelten die Regeln für Treffen, insbesondere § 4a.
§ 6g Fahrgemeinschaften
(1) Mitgehn bietet lediglich die Möglichkeit, dass Teilnehmende eines Treffens untereinander Mitfahrgelegenheiten anbieten und suchen. Mitgehn ist weder Beförderer noch Vermittler einer Beförderungsleistung und wird nicht Vertragspartei der Absprachen zwischen den Mitgliedern.
(2) Zulässig sind ausschließlich private, unentgeltliche Mitnahmen oder solche, bei denen sich die Mitfahrenden höchstens anteilig an den tatsächlichen Fahrtkosten (z. B. Kraftstoff) beteiligen. Gewerbliche oder auf Gewinn ausgerichtete Personenbeförderung ist untersagt.
(3) Wer eine Mitfahrt anbietet, ist selbst dafür verantwortlich, eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, ein verkehrssicheres und versichertes Fahrzeug zu nutzen und die Verkehrsregeln einzuhalten. Wer mitfährt, entscheidet selbst, ob er die Mitfahrt annimmt.
(4) Für Schäden, Verspätungen oder Ausfälle im Zusammenhang mit einer Fahrgemeinschaft haftet Mitgehn nicht; die Haftungsregeln aus § 7 gelten entsprechend.
§ 6h Wetter, Anreise, Veranstaltungen und Ausflugsziele
(0) Veranstaltungen und Ausflugsziele stammen aus offenen Datenbeständen Dritter (u. a. SAiNT, destination.one, halle365.de, kreuzer-leipzig.de, leipzig.de, ThüCAT der Thüringer Tourismus GmbH). Mitgehn gibt diese Angaben nur wieder und prüft sie nicht; für Richtigkeit, Vollständigkeit, Absagen, Eintrittspreise oder Öffnungszeiten wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist immer die Angabe des Veranstalters bzw. Betreibers. Ein Vertrag über den Besuch kommt ausschließlich zwischen Dir und dem jeweiligen Anbieter zustande.
(1) Wettervorhersagen, Wetterhinweise, Haltestellen und Routen-Links sind unverbindliche Informationen aus externen Quellen (u. a. Open-Meteo, OpenStreetMap, Google Maps, Apple Karten). Mitgehn übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ob ein Treffen wetterbedingt stattfindet, entscheiden Gastgeber und Teilnehmende selbst.
(2) Hinweise auf Veranstaltungen Dritter (z. B. aus Veranstaltungskalendern von Städten, Tourismusverbänden oder Stadtmagazinen) werden ohne Gewähr angezeigt. Veranstalter ist allein der jeweils genannte Anbieter; für Termine, Preise, Inhalte und Durchführung ist ausschließlich er verantwortlich. Maßgeblich sind die Angaben auf der verlinkten Seite des Veranstalters.
(3) Stadtseiten und die regionale Zuordnung dienen der Übersicht. Die Zuordnung zu einer Region schränkt nicht ein, welche Treffen ein Mitglied sehen oder besuchen kann.
§ 6i Treffen nur für Frauen oder nur für Männer
(1) Wer ein Treffen erstellt, kann festlegen, dass es sich ausschließlich an Frauen oder ausschließlich an Männer richtet – etwa bei Angeboten, bei denen ein geschützter Rahmen gewünscht ist (z. B. eine Frauen-Wandergruppe). Eine solche Beschränkung ist nur zulässig, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (vgl. § 20 AGG). Ohne Beschränkung steht ein Treffen allen Mitgliedern offen; das ist und bleibt der Regelfall.
(2) Beschränken kann nur, wer selbst dazugehört: Ein Treffen nur für Frauen kann nur von einem Mitglied erstellt werden, das im Profil „Frau" angegeben hat; für Treffen nur für Männer gilt dies entsprechend.
(3) Ob ein Mitglied an einem solchen Treffen teilnehmen kann, richtet sich allein nach seiner eigenen Angabe im Profil. Mitgehn nimmt keine Einordnung vor und überprüft die Angabe nicht. Mitglieder ohne Angabe sowie Mitglieder mit der Angabe „divers" oder „keine Angabe" können an beschränkten Treffen nicht teilnehmen; sie sehen sie jedoch und können an allen übrigen Treffen teilnehmen.
(4) Beschränkte Treffen sind für alle Mitglieder sichtbar und als solche gekennzeichnet. Ein Treffen kann nachträglich nur dann beschränkt werden, wenn alle bereits zugesagten Teilnehmenden der gewählten Gruppe angehören.
(5) Die Funktion darf nicht dazu genutzt werden, Mitglieder ohne sachlichen Grund auszuschließen oder herabzuwürdigen. Missbräuchlich erstellte Treffen können vom Betreiber entfernt werden (§ 8).
§ 6j Geschützter Erstkontakt (Safe Space)
(1) Damit sich alle sicher fühlen können, wird die erste private Nachricht an ein Mitglied, das im Profil „Frau" angegeben hat, vor der Zustellung von einer Person aus dem Mitgehn-Team gelesen, wenn die absendende Person nicht ebenfalls „Frau" angegeben hat und die beiden noch nie gemeinsam auf einem Treffen waren.
(2) Die Nachricht geht dabei nicht verloren. Die absendende Person sieht sie in ihrem Verlauf mit dem Hinweis „wird geprüft" und erfährt, sobald entschieden ist. Nach der Freigabe wird sie ganz normal zugestellt; alle weiteren Nachrichten zwischen denselben Personen laufen ungeprüft.
(3) Keine Prüfung findet statt, wenn die Mitglieder sich von einem gemeinsam besuchten Treffen kennen, wenn die Empfängerin zuerst geschrieben hat oder wenn eine Nachricht an das Mitgehn-Team geht. An das Team kann jedes Mitglied jederzeit ungeprüft schreiben.
(4) Nachrichten, die gegen § 8 verstoßen – insbesondere sexualisierte, herabwürdigende oder belästigende Inhalte – werden nicht zugestellt. Sie bleiben im Moderationsprotokoll gespeichert und können zu Maßnahmen nach § 8 führen.
(5) Angabe vor dem ersten Schreiben. Einen neuen Chat kann nur beginnen, wer im Profil einmal angegeben hat, ob er Frau, Mann oder divers ist oder dies nicht angeben möchte. Auf eingegangene Nachrichten kann jedes Mitglied jederzeit antworten, und an das Mitgehn-Team kann jedes Mitglied immer schreiben.
(6) Mehrere Erstkontakte in kurzer Zeit. Schreibt ein Mitglied innerhalb von 48 Stunden drei oder mehr Personen zum ersten Mal an, die es nicht kennen, werden die weiteren dieser Nachrichten ebenfalls vor der Zustellung gelesen – unabhängig davon, an wen sie gehen. Das richtet sich gegen massenhaftes Anschreiben und betrifft den normalen Gebrauch nicht.
(7) Wird eine solche Nachricht abgelehnt, können alle weiteren Nachrichten dieses Kontos vor der Zustellung geprüft werden, bis der Betreiber dies wieder aufhebt.
(8) Der Betreiber liest dabei ausschließlich die zurückgehaltenen Nachrichten, nicht den weiteren Verlauf. Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 7 Haftung & Inhalte
Nutzer sind für ihre erstellten Inhalte (Treffen, Nachrichten, Profilangaben) selbst verantwortlich. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Treffen zwischen Nutzern entstehen. Die Nutzung der Plattform erfolgt auf eigenes Risiko.
§ 7b Nutzungsrechte an hochgeladenen Bildern
Mit dem Hochladen von Bildinhalten — insbesondere Profilbildern (Avataren), Aktivitäts-Titelbildern sowie sonstigen Bildern, die Du innerhalb der Plattform öffentlich sichtbar machst — räumst Du dem Betreiber ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst:
- die Darstellung der Bilder innerhalb der Plattform (Web, iOS-/Android-App);
- die Verwendung in Marketing- und Werbematerialien der Plattform (z.B. Startseite, Social-Media-Beiträge, App-Store-Listings, Pressemitteilungen, Werbeanzeigen) — typischerweise in Form von Foto-Mosaiken oder Beispiel-Profilen;
- die Bearbeitung in Form von Zuschnitten, Größenanpassungen, Komprimierung, farblicher Anpassung und Verschlagwortung — nicht jedoch sinnentstellende Veränderungen.
Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken erfolgt nicht. Die Rechte verbleiben bei Dir; Du erteilst lediglich eine Nutzungserlaubnis.
Widerruf: Du kannst dieses Nutzungsrecht jederzeit widerrufen, indem Du Dein Profilbild entfernst, Dein Konto löschst oder den Betreiber per E-Mail an kontakt@og-halle.de kontaktierst. Bereits gedruckte oder außerhalb der Plattform veröffentlichte Materialien müssen aus technischen Gründen nicht rückwirkend entfernt werden; eine Weiterverwendung in neuen Werbematerialien wird jedoch unverzüglich gestoppt.
Du versicherst mit dem Upload, dass Du an den hochgeladenen Bildern alle erforderlichen Rechte besitzt (kein fremdes Urheber- oder Persönlichkeitsrecht) und dass abgebildete Personen — falls vorhanden — der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Freiwillige Freigabe von Chat-Fotos für Werbung. Bilder, die Du in Chats (Treffen-Chats oder privaten Nachrichten) teilst, werden nicht automatisch für Werbung genutzt. Du kannst jedoch einzelne eigene Chat-Fotos über die Funktion „Für Werbung freigeben“ freiwillig für Marketing- und Werbematerialien des Betreibers freigeben. Mit der Freigabe bestätigst Du, dass Du alle erforderlichen Rechte an dem Foto besitzt und abgebildete Personen der werblichen Nutzung zugestimmt haben. Freigegebene Chat-Fotos unterliegen weiterhin den Löschfristen nach § 7a (7 bzw. 14 Tage) und werden nach Ablauf automatisch gelöscht; eine darüber hinausgehende dauerhafte Speicherung erfolgt nicht. Die Freigabe ist freiwillig und kann durch Löschen des jeweiligen Fotos oder per E-Mail an kontakt@og-halle.de widerrufen werden.
§ 7a Aufbewahrung von Chat-Medien
Über die Chat-Funktion versendete Medien (Bilder, Videos, Sprachnachrichten) werden zur Begrenzung des Speicherbedarfs nur befristet aufbewahrt:
- Free-Nutzer: 7 Tage
- Premium-Nutzer: 14 Tage
Nach Ablauf der Frist werden die Dateien automatisch und unwiderruflich vom Server gelöscht. Textnachrichten bleiben unabhängig davon erhalten. Nutzer sollten wichtige Medien rechtzeitig lokal sichern.
§ 8 Sperrung & Kündigung
Der Betreiber behält sich vor, Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese AGB oder den Code of Conduct ohne Vorwarnung zu sperren oder zu löschen. Nutzer können ihr Konto jederzeit selbst kündigen.
Abgestufte Maßnahmen & Dokumentation: Der Betreiber kann bei Verstößen oder einem begründeten Verdacht auf Verstöße neben der Sperrung auch mildere Maßnahmen ergreifen, insbesondere ein Konto beobachten, in seinen Funktionen einschränken (z. B. das Erstellen neuer Treffen oder das Anschreiben fremder Nutzer) oder Nachrichten vor ihrer Zustellung einer Prüfung unterziehen. Zur Durchsetzung dieser Regeln, zum Schutz anderer Nutzer und zur etwaigen Rechtsverteidigung dokumentiert der Betreiber in solchen Fällen relevante Aktivitäten des betroffenen Kontos und sichert bei einer Sperrung oder Löschung die vorhandenen Daten. Einzelheiten hierzu – insbesondere Rechtsgrundlage und Speicherdauer – regelt die Datenschutzerklärung (Abschnitt 12a).
Bei einer durch den Betreiber veranlassten Sperrung wegen schwerwiegender Verstöße besteht kein Anspruch auf Rückerstattung einer bestehenden Premium-Mitgliedschaft.
Keine Umgehung einer Sperre: Wurde ein Konto gesperrt, ist es dem betroffenen Nutzer untersagt, sich unter einer anderen E-Mail-Adresse oder Identität erneut zu registrieren. Der Betreiber prüft Neuregistrierungen auf Anhaltspunkte für eine solche Umgehung und kann entsprechende Konten sperren. Welche Daten dabei verarbeitet werden, regelt die Datenschutzerklärung (Abschnitt 12b).
Hinweis bei laufendem Apple-Abo (§ 5a): Die Kündigung deines Mitgehn-Kontos beendet nicht automatisch ein über Apple abgeschlossenes Premium-Abo. Du musst das Abo zusätzlich in deinen iOS-Einstellungen unter Apple-ID → Abos kündigen, um weitere Abbuchungen durch Apple zu verhindern.
§ 9 Änderungen der AGB
Änderungen werden per E-Mail angekündigt und treten nach 30 Tagen in Kraft. Widersprichst du nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Bei wesentlichen Änderungen zu kostenpflichtigen Funktionen wird vor Wirksamkeit eine erneute aktive Zustimmung eingeholt.
§ 10 Anwendbares Recht & Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Halle (Saale), sofern gesetzlich zulässig.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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